In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.

Die geschlossenen Verträge umfassen "erweiterte Vorschauen von Nachrichten". Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszüge von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen (sogenannte Snippet-Ausnahme). In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.

Google betonte, man werde die Gespräche "mit allen deutschen Verlagen - großen wie kleinen - sowie den Verwertungsgesellschaften fortsetzen" und sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können.

In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann. Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen Verlags Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Die Lizenzgebühr werde für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern gefordert. Google hatte die Forderung als unrealistisch abgelehnt.