Er ergänzte im dpa-Gespräch zu Beschwerden über die Corona-Pandemie-Berichterstattung: "Wir haben schon den Eindruck, dass auch viele Corona-Skeptiker mit dabei sind. Es gibt zum Beispiel auch Aufrufe in einschlägigen Gruppen des Sozialen Netzwerks Telegram, sich über die Berichterstattung beim Presserat zu beschweren. So etwas landet dann auch bei uns."

Außerdem erreichten das Gremium auch ungewöhnlich viele Schreiben, für die der Rat nicht zuständig war wie zum Beispiel Beschwerden über journalistische Beiträge in Fernsehen und Radio.

Zu den Sanktionen, die der Rat verhängen kann, zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine öffentliche Rüge bedeutet, dass die betroffene Redaktion sie in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlichen muss.

Mehr Rügen als im Vorjahr

Die Zahl der Rügen stieg 2020 auf 53 an, 2019 waren es 34 gewesen, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Die Mehrheit der Rügen (24) wurde gegen Boulevardzeitungen verhängt, gefolgt von Zeitschriften (16), Regionalzeitungen (11) und überregionalen Blättern (2).

Häufigster Grund: Eine mangelnde Trennung von Werbung und Berichterstattung. "Wir stellen einen Trend fest: Das Problem der Schleichwerbung. Die klare Trennung zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten weicht in manchen Bereichen auf. Da versuchen wir, ein klares Zeichen zu setzen, weil es zur Glaubwürdigkeit der Medien gehört", sagte Borowski.

Laut Presserat hat sich der Großteil der Presseverlage in Deutschland verpflichtet, öffentliche Rügen des Rats zu veröffentlichen. Dem Jahresbericht zufolge kamen dieser Selbstverpflichtung 2020 jedoch weniger Medien nach als im Vorjahr - jede dritte Rüge blieb demnach unveröffentlicht.

Borowski schränkte zwar ein, dass teilweise Medien bei der Veröffentlichung zeitlich hinterherhinkten - und damit eine Veröffentlichung theoretisch noch folgen kann. Er betonte aber zugleich zu den unveröffentlichten Rügen: "Es ist natürlich höchst bedauerlich, weil die freiwillige Selbstkontrolle davon lebt, dass die Medien, die sich dieser Kontrolle unterwerfen, dann auch tatsächlich den Regeln folgen." Wenn ein Medium sage, man veröffentliche eine Rüge nicht, dann sei das bedauerlich, "weil es das ganze System dann auch sprengt". Borowski ergänzte: "Ich kann nur appellieren, die Rügen zu veröffentlichen."

Auf die Frage, ob härtere Sanktionen eingeführt werden sollten, sagte Borowski: "Der Presserat ist so, wie er jetzt ist, richtig aufgestellt. Wir sind ein Kollegengremium und kein Gericht." Darum sei es auch nicht am Rat, etwa finanzielle Strafen zu verhängen. "Wir appellieren an und wir beraten Medien und wir machen deutlich, wenn eine Berichterstattung nicht unseren ethischen Normen entspricht. Das ist die Rolle des Presserats."