Strategischer Vorteil bei der Datennutzung

Über die Datenverarbeitung sagte Mundt, dass Google aufgrund des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten einen strategischen Vorteil habe. Daher werde man sich die Konditionen zur Datenverarbeitung genauer ansehen. "Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen."

Wer Google nutzt, muss erst den Bedingungen zur Datenverarbeitung zustimmen. Das Bundeskartellamt will nun prüfen, ob die Bedingungen Google die Möglichkeit einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Wichtig für die kartellrechtliche Bewertung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Datenverarbeitung tatsächlich haben. Der Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers sei ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, heißt es in der Mitteilung. (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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