Das Bundeskartellamt prüft bereits seit Wochen, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat. In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Nach Verfahrensabschluss könnten bestimmte Verhaltensmuster oder Maßnahmen untersagt werden.

Kartellamt will Diskriminierung verhindern

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte am Freitag, eine Kooperation mit Google könne für Verlage attraktiv sein und Verbraucherinnen und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationsangebote bieten. "Es muss jedoch sichergestellt werden, dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen einzelnen Verlagen kommt." Auch dürfe die starke Stellung von Google beim Zugang zu den Endkunden nicht zu einer Verdrängung konkurrierender Angebote von Verlagen oder sonstigen Nachrichtenanbietern führen.
Aufgrund der Beschwerde der Corint Media geht das Bundeskartellamt nun auch der Frage nach, ob die Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen. Geprüft werden soll dabei, ob das Angebot dazu dient, den Verlagen eine Durchsetzung des neuen Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig zu erschweren.
Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte zum Verfahren, das News Showcase sei eine von vielen Maßnahmen, mit denen Google den Journalismus unterstütze. "Von unseren Tools und Förderprogrammen können alle Verlage profitieren." Showcase sei ein internationales Lizenz-Programm für Nachrichteninhalte. "Die Auswahl der Partner erfolgt nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien. Inhalte von Showcase-Partnern werden im Ranking der Resultate nicht bevorzugt." Google werde umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren und gern ihre Fragen beantworten. (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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