Bei Google ist das laut Kartellamt der Fall. Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde verfügt der Internetgigant über eine wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

In Deutschland habe Google mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Google könne deshalb marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, betonte die Behörde. Googles überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeige sich auch im Börsenwert, der weltweit einer der höchsten sei und Googles große Finanzkraft widerspiegele.

Google will kein Rechtsmittel einlegen

Die Entscheidung des Kartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.