Kein Verstoß gegen Herkunftslandprinzip

Die Eilanträge der zypriotischen Gesellschaften gegen die Vorgaben der LfM zum Jugendschutz lehnte das Gericht ab (Az.: 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden. Das Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union, befanden die Düsseldorfer Richter. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.

Die Anbieter könnten sich auch nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter nur die Regeln des Herkunftslandes gelten. Der strenge deutsche Jugendmedienschutz müsse Anwendung finden, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohe. Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert habe. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhielten.

Gegen die insgesamt drei Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. Eine Sprecherin des OVG sagte auf Anfrage, die Beschwerdemöglichkeit habe keine aufschiebende Wirkung.

LfM-Chef Schmid spricht von "abnormalen" Sexualpraktiken

Dass auch Kinder im Netz harte Pornografie konsumieren können, ist Medienaufsehern in Deutschland schon lange ein Dorn im Auge. Medienaufseher und LfM-Chef Schmid will die reichweitenstärksten Porno-Portale dazu zwingen, in ihren deutschsprachigen Angeboten eine wirksame Altersbeschränkung einzuführen. "Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen." Eine schwierige Wortwahl, von "abnormal" und "normal" zu sprechen. 

Betreiber fürchten Reichweiteneinbruch

Die Porno-Riesen (unter anderem Mindgeek) auf Zypern konnten sich allerdings bislang auf das mangelnde zypriotische Interesse an der Durchsetzung deutschen Jugendschutzes verlassen. Deswegen wollen die Medienaufseher über die Infrastruktur-Anbieter in Deutschland erreichen, das rechtswidrige Inhalte gesperrt werden. Die Uneinsichtigkeit der Branche gegenüber den bisherigen Aufforderungen und Appellen der Medienwächter hat einen triftigen Grund: Weil Pornokonsum noch immer tabubehaftet ist, schrecken viele Nutzer davor zurück, für eine Altersüberprüfung ihre Identität preiszugeben. Es droht ein massiver Reichweiteneinbruch.

Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein

Wie sinnvoll eine solche Sperre ist, bleibt umstritten. Schließlich gibt es nicht nur diese drei Seiten, auf die Kinder und Jugendliche frei zugreifen können, sondern tausende. Außerdem können Jugendliche, die nach Pornografie suchen, problemlos ein VPN zur Umgehung der Ausweiskontrolle nutzen. Kulturwissenschaftlerin Madita Oeming sieht eine solche Sperre aus anderen Gründen kritisch. "Die verpflichtende Altersverifikation sendet einfach das falsche Signal: Dass Sex gefährlich ist, und Zensur junge Menschen davor schützt", sagte Oeming gegenüber netzpolitik.org im Oktober 2020. Oeming forscht seit sechs Jahren zum Thema Pornografie.


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Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.