Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäftigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Lechner - und das hat Telefonica sich offensichtlich selbst zuzuschreiben. "Das ist eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen", betonte der Vorsitzende.

Denn Telefonica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentation vorgelegt, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande gekommen waren. Ein Teil der 225.000 Euro war durch reguläres Aufladen der Karten gespeichert worden, diese Summe würde dem Kunden in jedem Fall zustehen. "Diese Aufteilung hat die Beklagte" - also Telefonica - "erst eine Woche vor dem Termin vorgenommen", sagte der Vorsitzende. Das war den Richtern zu spät.

Telefonica hat die "Easy Money"-Tarife längst aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Karten für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises immer noch gehandelt. Wie dem O2-Tarifarchiv im Internet zu entnehmen, kostete eine Karte ohne Handy ursprünglich 20 Euro. Aktuell sind die Karten auf Ebay ab 500 Euro aufwärts zu haben.

Der klagende O2-Kunde forderte von Telefonica sogar über 300.000 Euro, den Wert seiner 508 Karten hatte er wegen der hohen Gebrauchtpreise mit 100.000 Euro veranschlagt. Das allerdings lehnte das Gericht ab. (dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.